Einbau von genormten Baufertigteilen
In diesen Bereich gehört die Montage von fertigen Bauelementen. Dies meint zum Beispiel genormte Fenster, Türen und Zargen aus Holz, Kunststoffen, Metall oder Nichteisenmetallen u.s.w. Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sind diese Montagetätigkeiten unwesentliche Teiltätigkeiten aus den Berufsbildern des Metallbauerhandwerks, des Tischlerhandwerks oder Glaserhandwerks. Diese Einbautätigkeiten von genormten Baufertigteilen hat der Gesetzgeber in die Anlage B zur Handwerksordnung aufgenommen.
Die genormten Baufertigteile werden in handwerksähnlicher Betriebsweise in Gebäuden montiert.Sollten Sie Unterstützung beim Einbau genormter Fertigteile wünschen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.